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Die Schweiz, die weder ethnisch noch sprachlich noch religiös eine Einheit bildet, ist ein Bundesstaat. Sie unterscheidet sich von anderen Staaten durch die direkte Demokratie: Das Volk kann über Initiativen und Referenden direkten Einfluss auf die Regierungstätigkeit nehmen. In zwei Kantonen, Appenzell Innerrhoden und Glarus, gibt es noch eine Urform der schweizerischen Basisdemokratie: die Landsgemeinde. den ausgeprägten Föderalismus: Die Kantone sind neben dem Volk der Verfassungsgeber des Bundes und behalten alle Aufgaben, die in der Bundesverfassung nicht explizit dem Bund zugeordnet werden. Ausserdem starke Beteiligung der Kantone in allen Phasen der politischen Willensbildung (Vernehmlassung, Ständerat, Ständemehr)/ die Konkordanzdemokratie/ ihre selbstdeklarierte Neutralität.